RS Vwgh 2011/1/27 2010/16/0113

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Veröffentlicht am 27.01.2011
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Der mangelnde anständige Unterhalt wird dann nicht durch Vereinbarung eines Rentenrechtes für die überlebende Ehegattin vorgesorgt, wenn die überlebende Ehegattin selbst Alleinerbin eines nicht unbeträchtlichen Vermögens ist und über ein entsprechendes eigenes Einkommen verfügt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. August 1995, Zl. 94/16/0034, VwSlg 7026 F/1995).Der mangelnde anständige Unterhalt wird dann nicht durch Vereinbarung eines Rentenrechtes für die überlebende Ehegattin vorgesorgt, wenn die überlebende Ehegattin selbst Alleinerbin eines nicht unbeträchtlichen Vermögens ist und über ein entsprechendes eigenes Einkommen verfügt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 30. August 1995, Zl. 94/16/0034, VwSlg 7026 F/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010160113.X04

Im RIS seit

24.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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