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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §2 Abs1 Z3;Rechtssatz
Der mangelnde anständige Unterhalt wird dann nicht durch Vereinbarung eines Rentenrechtes für die überlebende Ehegattin vorgesorgt, wenn die überlebende Ehegattin selbst Alleinerbin eines nicht unbeträchtlichen Vermögens ist und über ein entsprechendes eigenes Einkommen verfügt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. August 1995, Zl. 94/16/0034, VwSlg 7026 F/1995).Der mangelnde anständige Unterhalt wird dann nicht durch Vereinbarung eines Rentenrechtes für die überlebende Ehegattin vorgesorgt, wenn die überlebende Ehegattin selbst Alleinerbin eines nicht unbeträchtlichen Vermögens ist und über ein entsprechendes eigenes Einkommen verfügt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 30. August 1995, Zl. 94/16/0034, VwSlg 7026 F/1995).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010160113.X04Im RIS seit
24.02.2011Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011