Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Beachte
Besprechung in: RdW 7/2011, S 433 - 436;Rechtssatz
Für die Anerkennung der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung von Studienreisen hat die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Abgrenzungsmerkmale entwickelt (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 24. September 2008, 2008/15/0032). Diese Grundsätze stehen einer gesonderten Beurteilung der einzelnen Abschnitte einer Reise und einer Aufteilung nach den betrieblichen/beruflichen und privaten Zeitanteilen (Tagen) nicht entgegen.Für die Anerkennung der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung von Studienreisen hat die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Abgrenzungsmerkmale entwickelt vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 24. September 2008, 2008/15/0032). Diese Grundsätze stehen einer gesonderten Beurteilung der einzelnen Abschnitte einer Reise und einer Aufteilung nach den betrieblichen/beruflichen und privaten Zeitanteilen (Tagen) nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010150197.X07Im RIS seit
07.03.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015