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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Beachte
Besprechung in: RdW 7/2011, S 433 - 436;Rechtssatz
Der Absetzbarkeit von Tages- und Nächtigungssätzen, also von pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung und pauschalen Nächtigungsaufwendungen, für die Tage der Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer gemischt veranlassten Reise steht im Allgemeinen das Ausschließlichkeitsgebot des § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 entgegen.Der Absetzbarkeit von Tages- und Nächtigungssätzen, also von pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung und pauschalen Nächtigungsaufwendungen, für die Tage der Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer gemischt veranlassten Reise steht im Allgemeinen das Ausschließlichkeitsgebot des Paragraph 4, Absatz 5 und Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 9, EStG 1988 entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010150197.X06Im RIS seit
07.03.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015