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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §2 Abs1;Rechtssatz
Von einer Missachtung des in § 2 Abs. 1 VVG verankerten "Schonungsprinzips" könnte allenfalls nur dann gesprochen werden, wenn die Vorauszahlung von Kosten in einem unverhältnismäßigen Ausmaß aufgetragen wird (vgl.E 25. Jänner 2005, 2001/06/0169; E 20. Oktober 2005, 2003/06/0191).Von einer Missachtung des in Paragraph 2, Absatz eins, VVG verankerten "Schonungsprinzips" könnte allenfalls nur dann gesprochen werden, wenn die Vorauszahlung von Kosten in einem unverhältnismäßigen Ausmaß aufgetragen wird (vgl.E 25. Jänner 2005, 2001/06/0169; E 20. Oktober 2005, 2003/06/0191).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010100059.X01Im RIS seit
01.03.2011Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011