RS Vwgh 2011/1/27 2010/10/0059

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Veröffentlicht am 27.01.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Von einer Missachtung des in § 2 Abs. 1 VVG verankerten "Schonungsprinzips" könnte allenfalls nur dann gesprochen werden, wenn die Vorauszahlung von Kosten in einem unverhältnismäßigen Ausmaß aufgetragen wird (vgl.E 25. Jänner 2005, 2001/06/0169; E 20. Oktober 2005, 2003/06/0191).Von einer Missachtung des in Paragraph 2, Absatz eins, VVG verankerten "Schonungsprinzips" könnte allenfalls nur dann gesprochen werden, wenn die Vorauszahlung von Kosten in einem unverhältnismäßigen Ausmaß aufgetragen wird (vgl.E 25. Jänner 2005, 2001/06/0169; E 20. Oktober 2005, 2003/06/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010100059.X01

Im RIS seit

01.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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