RS Vwgh 2011/1/27 2010/03/0192

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2011
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 2003 §55 Abs11;
VwRallg;
  1. TKG 2003 § 55 gültig von 01.04.2021 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021
  2. TKG 2003 § 55 gültig von 25.07.2020 bis 31.03.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2020
  3. TKG 2003 § 55 gültig von 01.12.2018 bis 24.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2018
  4. TKG 2003 § 55 gültig von 22.11.2011 bis 30.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011
  5. TKG 2003 § 55 gültig von 20.08.2003 bis 21.11.2011

Rechtssatz

Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Begriff "aliquot" in § 55 Abs 11 TKG 2003 in einer vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Weise zu verstehen wäre. Dass bei der vorzunehmenden Aliquotierung, also bei der anteilsmäßigen Aufteilung, nach § 55 Abs 11 letzter Satz TKG 2003 - entgegen seinem Wortlaut - andere Parameter entscheidend sein sollten als die Anzahl der Personen, auf die aufzuteilen ist, kann der genannten Bestimmung nicht entnommen werden (Ausführungen zum Begriff "aliquot" im E).Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Begriff "aliquot" in Paragraph 55, Absatz 11, TKG 2003 in einer vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Weise zu verstehen wäre. Dass bei der vorzunehmenden Aliquotierung, also bei der anteilsmäßigen Aufteilung, nach Paragraph 55, Absatz 11, letzter Satz TKG 2003 - entgegen seinem Wortlaut - andere Parameter entscheidend sein sollten als die Anzahl der Personen, auf die aufzuteilen ist, kann der genannten Bestimmung nicht entnommen werden (Ausführungen zum Begriff "aliquot" im E).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010030192.X01

Im RIS seit

17.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten