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10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
AHG 1949 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/06/0186Rechtssatz
Im Verfahren um die Erteilung einer Vergünstigung für den Strafgefangenen gemäß § 24 StVG geht es allein um die Gewährung oder Nichtgewährung einer solchen. Wenn der Strafgefangene Geräte bestellt, ohne dass eine Genehmigung für eine Vergünstigung gemäß § 24 StVG für diese Geräte vorliegt, tut er dies auf eigene Gefahr. Auch allfällige Amtshaftungsansprüche, die aus einer als rechtswidrig erachteten Nichtgewährung einer Vergünstigung abgeleitet werden, sind nicht Gegenstand eines Verfahrens auf Gewährung einer Vergünstigung gemäß § 24 StVG.Im Verfahren um die Erteilung einer Vergünstigung für den Strafgefangenen gemäß Paragraph 24, StVG geht es allein um die Gewährung oder Nichtgewährung einer solchen. Wenn der Strafgefangene Geräte bestellt, ohne dass eine Genehmigung für eine Vergünstigung gemäß Paragraph 24, StVG für diese Geräte vorliegt, tut er dies auf eigene Gefahr. Auch allfällige Amtshaftungsansprüche, die aus einer als rechtswidrig erachteten Nichtgewährung einer Vergünstigung abgeleitet werden, sind nicht Gegenstand eines Verfahrens auf Gewährung einer Vergünstigung gemäß Paragraph 24, StVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009060185.X01Im RIS seit
17.03.2011Zuletzt aktualisiert am
21.03.2011