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L82000 BauordnungRechtssatz
Die Rechtskraft eines Bauplatzbewilligungsbescheides kann den Nachbarn, der im Bauplatzbewilligungsverfahren nicht als Partei mitwirken konnte, grundsätzlich nicht hindern, im Baubewilligungsverfahren seine Rechte wahrzunehmen (vgl. Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 6. Auflage, S. 486 f). Dies setzt aber voraus, dass es um die Verfolgung von Nachbarrechten geht, die im Baubewilligungsverfahren geltend gemacht werden können.Die Rechtskraft eines Bauplatzbewilligungsbescheides kann den Nachbarn, der im Bauplatzbewilligungsverfahren nicht als Partei mitwirken konnte, grundsätzlich nicht hindern, im Baubewilligungsverfahren seine Rechte wahrzunehmen vergleiche Hauer, Der Nachbar im Baurecht, 6. Auflage, Sitzung 486 f). Dies setzt aber voraus, dass es um die Verfolgung von Nachbarrechten geht, die im Baubewilligungsverfahren geltend gemacht werden können.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009060054.X02Im RIS seit
23.02.2011Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011