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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §11a;Rechtssatz
Vergleichbar der Schenkung eines Mitunternehmeranteiles führt auch die unentgeltliche Übertragung eines Einzelunternehmens als solche nicht zu einer Einlage iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 des Rechtsnachfolgers; es sind gemäß § 6 Z 9 lit. a EStG 1988 die Buchwerte fortzuführen.Vergleichbar der Schenkung eines Mitunternehmeranteiles führt auch die unentgeltliche Übertragung eines Einzelunternehmens als solche nicht zu einer Einlage iSd Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988 des Rechtsnachfolgers; es sind gemäß Paragraph 6, Ziffer 9, Litera a, EStG 1988 die Buchwerte fortzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150218.X04Im RIS seit
28.02.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015