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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/02/0139 E 28. März 2003 RS 1Stammrechtssatz
Dass medizinisch nicht ausgebildete Zeugen keinen Eindruck einer Alkoholisierung des Besch gehabt haben sollen, ist unerheblich, weil deren allfällige diesbezüglichen Aussagen keine sicheren Schlussfolgerungen auf die (Nicht-)Alkoholisierung des Besch zugelassen hätten (Hinweis E 11. September 1987, 87/18/0046).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010020279.X01Im RIS seit
25.02.2011Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011