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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / Gegenstandslosigkeit VfGG §19 Abs3 Z3Leitsatz
Zurücknahme eines Verordnungsprüfungsantrags des VwGH durch Beschluß desselben; Einstellung des VerfahrensSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Beschluß vom 10. November 1989, Zl. A22/89-3, zog der Verwaltungsgerichtshof seinen Antrag zurück, weswegen das Verfahren gemäß §19 Abs3 Z3 VerfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung einzustellen war.
Schlagworte
VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:V45.1989Dokumentnummer
JFT_10099687_89V00045_00