Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/05/0049 E 30. Mai 1995 RS 3Stammrechtssatz
Der Nachbar ist grundsätzlich berechtigt, in einem baubehördlichen Bewilligungsverfahren das Vorliegen der res judicata einzuwenden, dies allerdings nur insoweit, als er dadurch in einem durch die materielle Rechtslage eingeräumten subjektiven öffentlichen Recht berührt wird (Hinweis E 20.4.1995, 94/06/0214).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009050003.X01Im RIS seit
10.03.2011Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013