RS Vwgh 2011/2/15 2008/05/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2011
beobachten
merken

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
22/02 Zivilprozessordnung

Norm

BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;
BauRallg;
VwRallg;
ZPO §14;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/05/1503 E 17. Juni 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Bauaufträge, die sich an den Eigentümer des Grundstückes oder des Bauwerks zu richten haben, sind im Falle des Miteigentums grundsätzlich - sofern keine ausdrückliche (abweichende) Sondervorschrift besteht - an alle Miteigentümer zu richten. Dies bedeutet aber noch nicht, dass dieser Auftrag auch in einem einheitlichen Bescheid gegen alle diese Personen erlassen werden müsste. Das AVG kennt den Begriff der einheitlichen Streitpartei des § 14 ZPO (unzertrennliche, gebundene Streitgenossenschaft) nicht (vgl. die E vom 30. Juni 1998, Zl. 98/05/0092, und vom 29. Juni 2000, Zl. 99/06/0086).Bauaufträge, die sich an den Eigentümer des Grundstückes oder des Bauwerks zu richten haben, sind im Falle des Miteigentums grundsätzlich - sofern keine ausdrückliche (abweichende) Sondervorschrift besteht - an alle Miteigentümer zu richten. Dies bedeutet aber noch nicht, dass dieser Auftrag auch in einem einheitlichen Bescheid gegen alle diese Personen erlassen werden müsste. Das AVG kennt den Begriff der einheitlichen Streitpartei des Paragraph 14, ZPO (unzertrennliche, gebundene Streitgenossenschaft) nicht vergleiche die E vom 30. Juni 1998, Zl. 98/05/0092, und vom 29. Juni 2000, Zl. 99/06/0086).

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008050087.X03

Im RIS seit

11.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten