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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs1;Rechtssatz
Wird in einem Einparteienverfahren ein Bescheid an eine Gesellschaft gerichtet, deren Umwandlung bereits im Firmenbuch eingetragen und die damit gelöscht ist, so handelt es sich um einen "Nichtbescheid" (Hinweis B 25. Juni 2002, 2001/17/0215). Im Mehrparteienverfahren ist der Bescheid hingegen mit wirksamer Zustellung an eine der Parteien jedenfalls erlassen (Hinweis E 26. Mai 1986, Zl. 86/08/0016, VwSlg 12157 A/1986).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007080119.X02Im RIS seit
18.05.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015