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50/01 GewerbeordnungNorm
AWG 2002 §37 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0073 E 15. Oktober 2003 RS 2Stammrechtssatz
Immissionen als Folge des Fahrens (selbst mit Betriebsfahrzeugen) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, die keinen Teil der Betriebsanlage bilden, können nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 519 f, dargestellte hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007070134.X03Im RIS seit
15.03.2011Zuletzt aktualisiert am
26.11.2015