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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §26a Abs4;Rechtssatz
Dem § 26a Abs. 4 LDG 1984 ist lediglich zu entnehmen, dass die Bewerbungen der die Erfordernisse erfüllenden Bewerber dem Schulforum zu übermitteln sind, welches das Recht hat, binnen drei Wochen ab Erhalt der Bewerbungen eine begründete schriftliche Stellungnahme abzugeben. Eine Obliegenheit der Bewerber sich einem Anhörungsverfahren vor dem Schulforum zu stellen, ist der in Rede stehenden Gesetzesbestimmung demgegenüber nicht zu entnehmen. Aus dem bloßen Nichterscheinen zur Anhörung vor dem Schulforum kann daher nicht die mangelnde Eignung für die ausgeschriebene Planstelle ableitet werden. Hingegen kann eine positive Stellungnahme des Schulforums (die Akzeptanz von Ideen für die Ausgestaltung der Leiterfunktion durch das Gremium) zu Gunsten der Eignung des Bewerbers ins Treffen geführt werden.Dem Paragraph 26 a, Absatz 4, LDG 1984 ist lediglich zu entnehmen, dass die Bewerbungen der die Erfordernisse erfüllenden Bewerber dem Schulforum zu übermitteln sind, welches das Recht hat, binnen drei Wochen ab Erhalt der Bewerbungen eine begründete schriftliche Stellungnahme abzugeben. Eine Obliegenheit der Bewerber sich einem Anhörungsverfahren vor dem Schulforum zu stellen, ist der in Rede stehenden Gesetzesbestimmung demgegenüber nicht zu entnehmen. Aus dem bloßen Nichterscheinen zur Anhörung vor dem Schulforum kann daher nicht die mangelnde Eignung für die ausgeschriebene Planstelle ableitet werden. Hingegen kann eine positive Stellungnahme des Schulforums (die Akzeptanz von Ideen für die Ausgestaltung der Leiterfunktion durch das Gremium) zu Gunsten der Eignung des Bewerbers ins Treffen geführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120044.X02Im RIS seit
30.03.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015