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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Veräußerungen von Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 als "Spekulationsgeschäfte" der Besteuerung. Es handelt sich nicht um eine Besteuerung, die den Nachweis subjektiver Spekulationsabsichten voraussetzt, sondern um eine davon unabhängige Umschreibung von Bedingungen, unter denen Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen der Besteuerung unterliegen (vgl. näher Doralt/Kempf, EStG7, § 30 Tz 1 bis 4).Veräußerungen von Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, EStG 1988 als "Spekulationsgeschäfte" der Besteuerung. Es handelt sich nicht um eine Besteuerung, die den Nachweis subjektiver Spekulationsabsichten voraussetzt, sondern um eine davon unabhängige Umschreibung von Bedingungen, unter denen Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen der Besteuerung unterliegen vergleiche näher Doralt/Kempf, EStG7, Paragraph 30, Tz 1 bis 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010130201.X01Im RIS seit
25.03.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015