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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, die Bfin, die wegen des Verbrechens des schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, werde ihre Verkehrszuverlässigkeit erst nach fünf Jahren nach der Anlasstat wiedererlangen, sich als verfehlt erweist.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010110142.X02Im RIS seit
22.03.2011Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011