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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art139 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof ist in dem nach Zurückweisung seines Normenprüfungsantrages fortgesetzten Bescheidprüfungsverfahren nicht an die Auffassung des Verfassungsgerichtshofes gebunden, der Verwaltungsgerichtshof habe die bekämpfte Norm bei der Bescheidprüfung nicht anzuwenden.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010110137.X02Im RIS seit
20.03.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015