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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/13/0099Rechtssatz
Bewirkt die Erlassung eines Berichtigungsbescheides die (teilweise) Klaglosstellung der beschwerdeführenden Partei, ist ihr nach § 56 VwGG Kostenersatz zuzusprechen.Bewirkt die Erlassung eines Berichtigungsbescheides die (teilweise) Klaglosstellung der beschwerdeführenden Partei, ist ihr nach Paragraph 56, VwGG Kostenersatz zuzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007130098.X03Im RIS seit
28.03.2011Zuletzt aktualisiert am
06.07.2011