RS Vwgh 2011/2/23 2007/13/0098

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Veröffentlicht am 23.02.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/13/0099

Rechtssatz

Bei "Nichtvorlage der Grundaufzeichnungen" besteht bereits aus formellen Gründen eine Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO (vgl. in diesem Zusammenhang etwa das hg. Erkenntnis vom 29. November 2006, 2003/13/0087).Bei "Nichtvorlage der Grundaufzeichnungen" besteht bereits aus formellen Gründen eine Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde im Sinne des Paragraph 184, Absatz 3, BAO vergleiche in diesem Zusammenhang etwa das hg. Erkenntnis vom 29. November 2006, 2003/13/0087).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2007130098.X01

Im RIS seit

28.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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