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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/13/0099Rechtssatz
Bei "Nichtvorlage der Grundaufzeichnungen" besteht bereits aus formellen Gründen eine Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO (vgl. in diesem Zusammenhang etwa das hg. Erkenntnis vom 29. November 2006, 2003/13/0087).Bei "Nichtvorlage der Grundaufzeichnungen" besteht bereits aus formellen Gründen eine Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde im Sinne des Paragraph 184, Absatz 3, BAO vergleiche in diesem Zusammenhang etwa das hg. Erkenntnis vom 29. November 2006, 2003/13/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007130098.X01Im RIS seit
28.03.2011Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011