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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §76;Rechtssatz
Nichtstattgeung - Barauslagen - Mit ihrer Beschwerde bekämpfen die Antragsteller die Vorschreibung von Sachverständigengebühren gemäß § 76 AVG in der Höhe von je EUR 351,30. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet ist der Antrag mit der Feststellung, dass der angefochtene Bescheid einem Vollzug zugänglich sei. Mit der zwangsweisen Hereinbringung der auferlegten Sachverständigengebühren in Höhe von insgesamt EUR 702,-- sei ein unverhältnismäßiger Nachteil für die Bf verbunden, da sie im Falle des Obsiegens genötigt wären, im Behördenweg die Rückerstattung der Beträge zu erwirken. Dies wäre mit Kosten und Zeitaufwand verbunden. Der Hinweis auf allfällige Kosten bzw. Zeitaufwand bei der Rückforderung der entrichteten Beträge im Falle des Obsiegens weist keinen unverhältnismäßigen Nachteil nach.Nichtstattgeung - Barauslagen - Mit ihrer Beschwerde bekämpfen die Antragsteller die Vorschreibung von Sachverständigengebühren gemäß Paragraph 76, AVG in der Höhe von je EUR 351,30. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet ist der Antrag mit der Feststellung, dass der angefochtene Bescheid einem Vollzug zugänglich sei. Mit der zwangsweisen Hereinbringung der auferlegten Sachverständigengebühren in Höhe von insgesamt EUR 702,-- sei ein unverhältnismäßiger Nachteil für die Bf verbunden, da sie im Falle des Obsiegens genötigt wären, im Behördenweg die Rückerstattung der Beträge zu erwirken. Dies wäre mit Kosten und Zeitaufwand verbunden. Der Hinweis auf allfällige Kosten bzw. Zeitaufwand bei der Rückforderung der entrichteten Beträge im Falle des Obsiegens weist keinen unverhältnismäßigen Nachteil nach.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2010170043.A01Im RIS seit
20.05.2011Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011