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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Soweit der Beschwerdepunkt ein "Recht auf Parteiengehör gemäß § 115 BAO" nennt, ist dem entgegen zu halten, dass es kein abstraktes Recht auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften schlechthin gibt (vgl. die bei Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71, wiedergegebenen Beispiele aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).Soweit der Beschwerdepunkt ein "Recht auf Parteiengehör gemäß Paragraph 115, BAO" nennt, ist dem entgegen zu halten, dass es kein abstraktes Recht auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften schlechthin gibt vergleiche die bei Steiner in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71, wiedergegebenen Beispiele aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011160020.X02Im RIS seit
06.04.2011Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011