Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit ihren Ausführungen hat die Beschwerdeführerin das Recht, in dem sie verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkt), nicht bestimmt bezeichnet. Weder besteht ein Recht auf "richtige Auslegung von Abgabengesetzen" noch auf "eine fehlerfreie rechtliche Beurteilung". Die Beschwerdeführerin hat demnach kein konkretes Recht genannt, in dem sie verletzt wurde, sondern auf allgemeine Grundsätze der Auslegung bzw. der rechtlichen Beurteilung verwiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010160229.X01Im RIS seit
06.07.2011Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011