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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs3;Rechtssatz
§ 209a Abs. 1 BAO, wonach der Abgabenfestsetzung in einer Berufungsentscheidung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen steht, bezieht sich auch auf die so genannte "absolute" Verjährung nach § 209 Abs. 3 BAO (vgl. Ritz, BAO3, § 209a Tz 5).Paragraph 209 a, Absatz eins, BAO, wonach der Abgabenfestsetzung in einer Berufungsentscheidung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen steht, bezieht sich auch auf die so genannte "absolute" Verjährung nach Paragraph 209, Absatz 3, BAO vergleiche Ritz, BAO3, Paragraph 209 a, Tz 5).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010150204.X04Im RIS seit
28.03.2011Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011