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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1;Rechtssatz
Wenn die Beschwerdeführerin Vorleistungen bezieht, um die Dienstnehmer ihres Unternehmens zu entlohnen, werden die Vorleistungen dem Unternehmensbereich der Beschwerdeführerin erbracht. Die Entlohnung von Dienstnehmern des Unternehmens durch die Gewährung von Sachbezügen hat nichts mit einer privaten bzw. außerunternehmerischen Sphäre des Unternehmers zu tun. Daher sind die in Rede stehenden Leistungen der Hotel- und Gastgewerbebetriebe zur Gänze als dem Unternehmensbereich der Beschwerdeführerin erbracht anzusehen und nicht anteilig einer privaten bzw. außerunternehmerischen Sphäre der Beschwerdeführerin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010150162.X02Im RIS seit
23.03.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015