RS Vwgh 2011/2/24 2010/10/0167

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Veröffentlicht am 24.02.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Rechtssatz

Die Parteistellung von Berufungswerbern im Verfahren über die Verleihung einer Apothekenkonzession ist auf die Geltendmachung des Mindestabstandes bzw. einer unzulässigen Einschränkung ihres eigenen Kundenpotenzials eingeschränkt, weshalb nur dies "Sache" des fortgesetzten Berufungsverfahrens ist (vgl. E 1. Juni 1983, 83/08/0015).Die Parteistellung von Berufungswerbern im Verfahren über die Verleihung einer Apothekenkonzession ist auf die Geltendmachung des Mindestabstandes bzw. einer unzulässigen Einschränkung ihres eigenen Kundenpotenzials eingeschränkt, weshalb nur dies "Sache" des fortgesetzten Berufungsverfahrens ist vergleiche E 1. Juni 1983, 83/08/0015).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Gesundheitswesen Apotheken

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010100167.X04

Im RIS seit

18.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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