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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §10 Abs2;Rechtssatz
§ 48 Abs. 2 ApG 1907 und § 51 Abs. 3 legcit vermitteln den Inhabern benachbarter Apotheken bei Erfüllung der hier normierten Voraussetzungen ein rechtliches Interesse und somit in diesem Umfang Parteistellung an der Nichterteilung einer Apothekenkonzession, wenn es iSv § 10 Abs. 2 legcit am Bedarf an der neuen öffentlichen Apotheke mangelt (vgl. E 23. April 2007, 2007/10/0030).Paragraph 48, Absatz 2, ApG 1907 und Paragraph 51, Absatz 3, legcit vermitteln den Inhabern benachbarter Apotheken bei Erfüllung der hier normierten Voraussetzungen ein rechtliches Interesse und somit in diesem Umfang Parteistellung an der Nichterteilung einer Apothekenkonzession, wenn es iSv Paragraph 10, Absatz 2, legcit am Bedarf an der neuen öffentlichen Apotheke mangelt vergleiche E 23. April 2007, 2007/10/0030).
Schlagworte
Gesundheitswesen Apotheken Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010100167.X03Im RIS seit
18.04.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015