RS Vwgh 2011/2/24 2009/16/0073

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Veröffentlicht am 24.02.2011
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
93 Eisenbahn

Norm

ABGB §6;
PrivatbahnG 2004 §5 Abs1;
PrivatbahnunterstützungsG 1988;
VwRallg;

Rechtssatz

Der von den Materialien des PrivbG 2004 (Hinweis 391 der Beilagen XXII. GP S 2 und 4) verwendete Begriff "Klarstellung" vermag nur zu bedeuten, dass eben erst mit der Einführung des § 5 Abs. 1 PrivbG 2004 und daher erst ab 1. Jänner 2004 die dort vorgesehene Gesellschaftsteuerbefreiung geschaffen wurde. Für eine Auslegung dahin, dass die zitierte Gesetzesstelle im Wege einer quasi rückwirkenden Klarstellung eine dem früheren Privatbahnunterstützungsgesetz nicht zu entnehmende Gesellschaftsteuerbefreiung geschaffen hätte, bietet die zitierte Passage aus den Materialien nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes keine Grundlage. Dies hätte der Gesetzgeber - hätte er solches gewollt - vielmehr im Gesetzestext selbst zum Ausdruck bringen müssen. Zur Bedeutung der Gesetzesmaterialien als Auslegungshilfe wird auf die zB in MAG ABGB37I unter E 33 und 33a zu § 6 ABGB genannte Judikatur sowohl des OGH als auch des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen.Der von den Materialien des PrivbG 2004 (Hinweis 391 der Beilagen römisch 22 . Gesetzgebungsperiode S 2 und 4) verwendete Begriff "Klarstellung" vermag nur zu bedeuten, dass eben erst mit der Einführung des Paragraph 5, Absatz eins, PrivbG 2004 und daher erst ab 1. Jänner 2004 die dort vorgesehene Gesellschaftsteuerbefreiung geschaffen wurde. Für eine Auslegung dahin, dass die zitierte Gesetzesstelle im Wege einer quasi rückwirkenden Klarstellung eine dem früheren Privatbahnunterstützungsgesetz nicht zu entnehmende Gesellschaftsteuerbefreiung geschaffen hätte, bietet die zitierte Passage aus den Materialien nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes keine Grundlage. Dies hätte der Gesetzgeber - hätte er solches gewollt - vielmehr im Gesetzestext selbst zum Ausdruck bringen müssen. Zur Bedeutung der Gesetzesmaterialien als Auslegungshilfe wird auf die zB in MAG ABGB37I unter E 33 und 33a zu Paragraph 6, ABGB genannte Judikatur sowohl des OGH als auch des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009160073.X03

Im RIS seit

03.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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