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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10 Abs1;Rechtssatz
Aus dem hg. Erkenntnis vom 12. Jänner 1993, 88/14/0077 bis 0079, geht hervor, dass Leistungen für die zeitraumbezogene Nutzung des Mietobjektes nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes gehören können (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0111).Aus dem hg. Erkenntnis vom 12. Jänner 1993, 88/14/0077 bis 0079, geht hervor, dass Leistungen für die zeitraumbezogene Nutzung des Mietobjektes nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes gehören können vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009150161.X05Im RIS seit
22.03.2011Zuletzt aktualisiert am
06.07.2011