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19/05 MenschenrechteNorm
LDG 1984 §29 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/09/0125Rechtssatz
Der Beamte hatte jedenfalls insofern Zugang zu einem Gericht iSd Art. 6 MRK, als die bescheidförmige Entscheidung der in letzter Instanz zuständigen Disziplinarbehörde (neben der Möglichkeit, den VfGH anzurufen) der nachprüfenden Kontrolle des VwGH unterliegt. Vor diesem Hintergrund kann dahingestellt bleiben, ob die Disziplinarkommissionen der Beamten in jeder Hinsicht den Anforderungen entsprechen, die Art. 6 Abs. 1 MRK an ein "unparteiisches und unabhängiges Gericht" stellt. Ebenso wenig ist zu prüfen, ob das Verfahren vor den Disziplinarkommissionen sonst den Anforderungen an ein "faires Verfahren" zu entsprechen hat oder entsprach. Vielmehr genügt es nach der Rechtsprechung des VfGH dem Art. 6 Abs. 1 MRK, wenn diesem Erfordernis im Verfahren vor dem VwGH entsprochen wird (Hinweis E VfGH 3. Dezember 2009, B 1008/07).Der Beamte hatte jedenfalls insofern Zugang zu einem Gericht iSd Artikel 6, MRK, als die bescheidförmige Entscheidung der in letzter Instanz zuständigen Disziplinarbehörde (neben der Möglichkeit, den VfGH anzurufen) der nachprüfenden Kontrolle des VwGH unterliegt. Vor diesem Hintergrund kann dahingestellt bleiben, ob die Disziplinarkommissionen der Beamten in jeder Hinsicht den Anforderungen entsprechen, die Artikel 6, Absatz eins, MRK an ein "unparteiisches und unabhängiges Gericht" stellt. Ebenso wenig ist zu prüfen, ob das Verfahren vor den Disziplinarkommissionen sonst den Anforderungen an ein "faires Verfahren" zu entsprechen hat oder entsprach. Vielmehr genügt es nach der Rechtsprechung des VfGH dem Artikel 6, Absatz eins, MRK, wenn diesem Erfordernis im Verfahren vor dem VwGH entsprochen wird (Hinweis E VfGH 3. Dezember 2009, B 1008/07).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009090184.X05Im RIS seit
31.03.2011Zuletzt aktualisiert am
21.10.2011