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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Rechtssatz
Der Abgabenanspruch entsteht unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit (vgl. die bei Ritz, BAO3, § 4 Tz. 2, angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Soweit Abgabenbescheide über entstandene Abgabenansprüche absprechen (somit die Abgaben der Höhe nach festsetzen), sind sie bloß deklarativ (vgl. Ritz, aaO, § 4 Tz. 8). Damit erweist sich auch die Ansicht, ein Sicherstellungsauftrag könne nicht vor Abschluss der Abgabenprüfung ausgefertigt werden, als verfehlt.Der Abgabenanspruch entsteht unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit vergleiche die bei Ritz, BAO3, Paragraph 4, Tz. 2, angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Soweit Abgabenbescheide über entstandene Abgabenansprüche absprechen (somit die Abgaben der Höhe nach festsetzen), sind sie bloß deklarativ vergleiche Ritz, aaO, Paragraph 4, Tz. 8). Damit erweist sich auch die Ansicht, ein Sicherstellungsauftrag könne nicht vor Abschluss der Abgabenprüfung ausgefertigt werden, als verfehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007150140.X02Im RIS seit
29.03.2011Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011