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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1;Rechtssatz
Wenn die Wohnungseigentumsgemeinschaft in der Weiterverrechnung der Beiträge für die Gebäudeversicherung das Vorliegen einer steuerfreien Versicherungsleistung erblickt, kann ihr nicht gefolgt werden, weil die Leistung der Wohnungseigentumsgemeinschaft an die Wohnungseigentümer nicht in der selbständigen Erbringung einer Versicherungsleistung besteht, sondern sich aus mehreren, in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, gleichrangigen Teilen einer einheitlichen (Haupt-)Leistung zusammensetzt. Die steuerlichen Folgen richten sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung, die gegenständlich aus der Erhaltung und Verwaltung des im gemeinsamen Eigentum stehenden Gebäudes besteht. Diese Leistung unterliegt nach § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG 1994 dem ermäßigten Steuersatz (vgl. zum Grundsatz der Unteilbarkeit der Leistung Ruppe, UStG3, § 1 Tz. 31; sowie zum vorliegenden Fall einer Wohnungseigentumsgemeinschaft Berger/Wakounig in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-ON2, § 10 Rz. 74 f).Wenn die Wohnungseigentumsgemeinschaft in der Weiterverrechnung der Beiträge für die Gebäudeversicherung das Vorliegen einer steuerfreien Versicherungsleistung erblickt, kann ihr nicht gefolgt werden, weil die Leistung der Wohnungseigentumsgemeinschaft an die Wohnungseigentümer nicht in der selbständigen Erbringung einer Versicherungsleistung besteht, sondern sich aus mehreren, in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, gleichrangigen Teilen einer einheitlichen (Haupt-)Leistung zusammensetzt. Die steuerlichen Folgen richten sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung, die gegenständlich aus der Erhaltung und Verwaltung des im gemeinsamen Eigentum stehenden Gebäudes besteht. Diese Leistung unterliegt nach Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 4, Litera d, UStG 1994 dem ermäßigten Steuersatz vergleiche zum Grundsatz der Unteilbarkeit der Leistung Ruppe, UStG3, Paragraph eins, Tz. 31; sowie zum vorliegenden Fall einer Wohnungseigentumsgemeinschaft Berger/Wakounig in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-ON2, Paragraph 10, Rz. 74 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007150129.X02Im RIS seit
23.03.2011Zuletzt aktualisiert am
04.04.2016