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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §292 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/21/0351 E 25. Februar 2010 RS 4 (Hier nur der erste Satz.)Stammrechtssatz
Für die Beurteilung von Unterhaltsmitteln als ausreichend ist jenes Pensionseinkommen des Zusammenführenden maßgeblich, das dann erzielt wird, wenn der Familiennachzug vollzogen wird. Erst für diesen Zeitpunkt ist somit ein Familieneinkommen in Höhe des Familienrichtsatzes zu fordern, worauf der Pensionsberechtigte dann aber einen gesetzlichen Anspruch hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008220633.X01Im RIS seit
11.04.2011Zuletzt aktualisiert am
20.07.2011