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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrPolG 2005 §60;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/21/0110 E 25. März 2010 RS 1Stammrechtssatz
Der Umstand, dass der Beschwerde gegen die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs 2 VwGG zuerkannt wurde, steht der Heranziehung des Versagungsgrundes des § 11 Abs 1 Z 1 NAG 2005 in einem in der Folge ergehenden Bescheid im Zeitpunkt seiner Erlassung entgegen (Hinweis E 6. August 2009, 2008/22/0449).Der Umstand, dass der Beschwerde gegen die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes die aufschiebende Wirkung gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG zuerkannt wurde, steht der Heranziehung des Versagungsgrundes des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer eins, NAG 2005 in einem in der Folge ergehenden Bescheid im Zeitpunkt seiner Erlassung entgegen (Hinweis E 6. August 2009, 2008/22/0449).
Schlagworte
Vollzug Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008220312.X01Im RIS seit
29.03.2011Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011