Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §113;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Beitragszuschlag nach § 113 ASVG - Der allgemein gehaltene Hinweis auf "durchschnittliche Einkommensverhältnisse" und Sorgepflichten für ein Kind stellt keine ausreichende Konkretisierung der gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar, sodass schon aus diesem Grund nicht zu erkennen ist, dass für den Bf mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides, in dem ein Beitragszuschlag in der Höhe von insgesamt EUR 1.800,-- vorgeschrieben wurde, ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG verbunden wäre.Nichtstattgebung - Beitragszuschlag nach Paragraph 113, ASVG - Der allgemein gehaltene Hinweis auf "durchschnittliche Einkommensverhältnisse" und Sorgepflichten für ein Kind stellt keine ausreichende Konkretisierung der gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar, sodass schon aus diesem Grund nicht zu erkennen ist, dass für den Bf mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides, in dem ein Beitragszuschlag in der Höhe von insgesamt EUR 1.800,-- vorgeschrieben wurde, ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG verbunden wäre.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete ASVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011080018.A01Im RIS seit
20.05.2011Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011