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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3 idF 2008/I/005;Rechtssatz
Das Fehlen einer Urkundenvorlage iSd § 7 Abs. 1 Z. 1 NAGDV 2005 begründet regelmäßig einen Mangel iSd § 13 Abs. 3 AVG (vgl. E 29. April 2010, 2008/21/0302). (Hier: Eine Belehrung iSd § 19 Abs. 8 NAG 2005 ist - trotz Anhängigkeit eines offenen Verfahrens vor der Erstbehörde - zur Gänze unterblieben. Das Verfahren ist schon deshalb mangelhaft, weil der Fremde durch die Vorlage der Bestätigung des türkischen Generalkonsulates erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, die Nachreichung eines Reisepasses sei ihm nicht möglich gewesen.)Das Fehlen einer Urkundenvorlage iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, NAGDV 2005 begründet regelmäßig einen Mangel iSd Paragraph 13, Absatz 3, AVG vergleiche E 29. April 2010, 2008/21/0302). (Hier: Eine Belehrung iSd Paragraph 19, Absatz 8, NAG 2005 ist - trotz Anhängigkeit eines offenen Verfahrens vor der Erstbehörde - zur Gänze unterblieben. Das Verfahren ist schon deshalb mangelhaft, weil der Fremde durch die Vorlage der Bestätigung des türkischen Generalkonsulates erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, die Nachreichung eines Reisepasses sei ihm nicht möglich gewesen.)
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009210407.X01Im RIS seit
05.05.2011Zuletzt aktualisiert am
04.04.2019