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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 RS 7 (hier ohne den Beisatz über die Indizwirkung des Wasserbuchbescheides)Stammrechtssatz
Eine Eintragung im Wasserbuchbescheid ist rein deklaratorisch; sie ist daher nicht geeignet, eine Verbindung zwischen einem Wasserbenutzungsrecht und einer Liegenschaft bzw Betriebsanlage zu begründen, sie kann aber, da der Wasserbuchbescheid auf dem Bewilligungsbescheid beruht, ein Indiz dafür sein, mit welcher Liegenschaft oder Anlage ein Wasserrecht verbunden ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070155.X04Im RIS seit
22.04.2011Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011