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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 2005/I/101;Rechtssatz
Die Vornahme von Verspachtelungsarbeiten auf Baustellen durch Hilfskräfte, die weder über eine eigene nennenswerte unternehmerische Organisation noch über wesentliche Betriebsmittel verfügen und die bei Aufnahme ihrer Tätigkeit letztlich nur über ihre eigene Arbeitskraft disponieren, stellt keine Errichtung eines eigenständigen Werkes in dem Sinn dar, dass diese Arbeit als selbständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn klassifiziert werden könnte (Hinweis E 30. September 2010, 2010/09/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009090028.X04Im RIS seit
21.04.2011Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011