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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/09/0232 E 16. Oktober 2008 RS 2Stammrechtssatz
Der Umstand, dass der Ausländer ein freies Gewerbe angemeldet hätte, ist bei dem Ergebnis, dass sich die behaupteten Werkverträge als Umgehungsversuche der Bestimmungen des AuslBG darstellten, um die in Wahrheit erfolgte Verwendung in einem Arbeitsverhältnis zu verschleiern, ohne Bedeutung, weil es nur auf die Umstände der Ausübung der Tätigkeit ankommt und nicht darauf, ob die Ausländer im Besitz eines Gewerbescheines sind oder nicht (Hinweis E vom 3. November 2004, Zl. 2001/18/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008090030.X03Im RIS seit
28.04.2011Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011