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L40059 Prostitution Sittlichkeitspolizei WienNorm
ProstG Wr 1984 §4 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 2010/03/0001 B 27. Jänner 2010 RS 2 (Hier: Nichtstattgebung - Auftrag gemäß § 5 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 2 Z. 1 Wiener Prostitutionsgesetz)Stammrechtssatz
Nichstattgebung - Auskunftspflicht gem § 90 Abs 1 Z 4 TKG 2003 -Nichstattgebung - Auskunftspflicht gem Paragraph 90, Absatz eins, Ziffer 4, TKG 2003 -
In dem Umstand, dass der beschwerdeführenden Partei durch die Vollstreckungsbehörde bereits Zwangsstrafen angedroht wurden, liegt kein unverhältnismäßiger Nachteil, weil es sich dabei um Folgen handelt, die nicht mit dem Vollzug der angefochtenen Bescheide, sondern mit der Weigerung, den darin ausgesprochenen Verpflichtungen nachzukommen, zusammenhängen und daher bei Prüfung der Voraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG nicht zu beachten sind (Hinweis B 18. Juli 2006, AW 2006/07/0014).In dem Umstand, dass der beschwerdeführenden Partei durch die Vollstreckungsbehörde bereits Zwangsstrafen angedroht wurden, liegt kein unverhältnismäßiger Nachteil, weil es sich dabei um Folgen handelt, die nicht mit dem Vollzug der angefochtenen Bescheide, sondern mit der Weigerung, den darin ausgesprochenen Verpflichtungen nachzukommen, zusammenhängen und daher bei Prüfung der Voraussetzungen des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG nicht zu beachten sind (Hinweis B 18. Juli 2006, AW 2006/07/0014).
Schlagworte
Vollzug Besondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011010010.A02Im RIS seit
11.08.2011Zuletzt aktualisiert am
12.08.2011