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E1ENorm
12010E056 AEUV Art56;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren: * EU-Register: EU 2011/0002 12. Juli 2012 * EuGH-Zahl: C-176/11 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62011CJ0176 B 12. Juli 2012 * Fortgesetztes Verfahren im VwGH nach EuGH-Entscheidung: 2012/17/0250 E 25. September 2012 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/17/0059Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist eine Regelung eines Mitgliedstaates, die die Werbung für im Ausland gelegene Betriebsstätten von Spielbanken in diesem Mitgliedstaat nur dann erlaubt, wenn die gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen an diesen Standorten den inländischen entsprechen, mit der Dienstleistungsfreiheit zu vereinbaren?Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267, AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist eine Regelung eines Mitgliedstaates, die die Werbung für im Ausland gelegene Betriebsstätten von Spielbanken in diesem Mitgliedstaat nur dann erlaubt, wenn die gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen an diesen Standorten den inländischen entsprechen, mit der Dienstleistungsfreiheit zu vereinbaren?
Gerichtsentscheidung
EuGH 62006J0409 Winner Wetten VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010170055.X01Im RIS seit
22.07.2011Zuletzt aktualisiert am
20.11.2015