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L50605 Hort Kindergarten SalzburgNorm
KinderbetreuungsG Slbg 2007 §10;Rechtssatz
Sind durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Folgen einer nicht unverzüglichen Rückzahlung (hier: einer vorläufig ausbezahlten Förderung nach dem Slbg KinderbetreuungsG) suspendiert, ist die Situation des Beschwerdeführers nicht anders, als wenn ihm eine längere Frist eingeräumt worden wäre. Daraus folgt, dass der Beschwerdeführer durch den Umstand, dass die Zahlungsfrist behauptetermaßen zu kurz bemessen war, nicht mehr beschwert ist (Hinweis E vom 29. Mai 2000, 99/10/0005 mwN.).
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008110082.X01Im RIS seit
20.04.2011Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011