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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §213a;Rechtssatz
Die durch § 12g GehG 1956 bewirkten Reduktionen der Bezüge des Lehrers während seines Sabbaticals gemäß § 78e iVm § 213a BDG 1979 stellen "durch die Herabsetzung entfallene Bezüge und Sonderzahlungen" im Verständnis des § 116d Abs. 3 erster Satz GehG 1956 dar. Schon die Materialien zu §§ 213a ff BDG 1979 idF BGBl. I Nr. 138/1997 (RV 885 BlgNR 20. GP, 45) gehen davon aus, dass die gänzliche Freistellung des Lehrers vom Dienst in der Freistellungsphase eine Herabsetzung seiner Wochendienstzeit während der gesamten Rahmenzeit zur Folge hat, welche auch eine (entsprechende) Herabsetzung der Bezüge rechtfertige. Nichts anderes gilt für ein einem Lehrer gemäß §§ 78e, 213a BDG 1979 gewährtes Sabbatical, mag dieses auch - anders als noch §§ 213a BDG 1979 idF BGBl. I Nr. 138/1997 - nicht mehr ausdrücklich mit "Herabsetzung der Lehrverpflichtung" übertitelt sein, was sich aus der Anwendung des Sabbaticals auch auf Beamte anderer Verwendungsgruppen erklärt. Die Einordnung des § 78e BDG 1979 in den 6. Abschnitt des Allgemeinen Teiles des BDG 1979 ist dafür ohne Bedeutung.Die durch Paragraph 12 g, GehG 1956 bewirkten Reduktionen der Bezüge des Lehrers während seines Sabbaticals gemäß Paragraph 78 e, in Verbindung mit Paragraph 213 a, BDG 1979 stellen "durch die Herabsetzung entfallene Bezüge und Sonderzahlungen" im Verständnis des Paragraph 116 d, Absatz 3, erster Satz GehG 1956 dar. Schon die Materialien zu Paragraphen 213 a, ff BDG 1979 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 1997, Regierungsvorlage 885 BlgNR 20. GP, 45) gehen davon aus, dass die gänzliche Freistellung des Lehrers vom Dienst in der Freistellungsphase eine Herabsetzung seiner Wochendienstzeit während der gesamten Rahmenzeit zur Folge hat, welche auch eine (entsprechende) Herabsetzung der Bezüge rechtfertige. Nichts anderes gilt für ein einem Lehrer gemäß Paragraphen 78 e, 213 a, BDG 1979 gewährtes Sabbatical, mag dieses auch - anders als noch Paragraphen 213 a, BDG 1979 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 1997, - nicht mehr ausdrücklich mit "Herabsetzung der Lehrverpflichtung" übertitelt sein, was sich aus der Anwendung des Sabbaticals auch auf Beamte anderer Verwendungsgruppen erklärt. Die Einordnung des Paragraph 78 e, BDG 1979 in den 6. Abschnitt des Allgemeinen Teiles des BDG 1979 ist dafür ohne Bedeutung.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120086.X01Im RIS seit
28.04.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015