RS Vwgh 2011/3/30 2007/13/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2011
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §79;
  1. BAO § 79 heute
  2. BAO § 79 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger im Zeitpunkt des Zustellvorganges handlungsfähig war. Eigenberechtigte, volljährige Personen verlieren ab Bestellung eines Sachwalters insoweit ihre Handlungs- und Prozessfähigkeit als die Vertretungsbefugnis des Sachwalters reicht (vgl. z.B. Ritz, BAO3, § 79, Tz. 16 f).Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger im Zeitpunkt des Zustellvorganges handlungsfähig war. Eigenberechtigte, volljährige Personen verlieren ab Bestellung eines Sachwalters insoweit ihre Handlungs- und Prozessfähigkeit als die Vertretungsbefugnis des Sachwalters reicht vergleiche z.B. Ritz, BAO3, Paragraph 79,, Tz. 16 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2007130100.X01

Im RIS seit

14.07.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten