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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §79;Rechtssatz
Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger im Zeitpunkt des Zustellvorganges handlungsfähig war. Eigenberechtigte, volljährige Personen verlieren ab Bestellung eines Sachwalters insoweit ihre Handlungs- und Prozessfähigkeit als die Vertretungsbefugnis des Sachwalters reicht (vgl. z.B. Ritz, BAO3, § 79, Tz. 16 f).Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger im Zeitpunkt des Zustellvorganges handlungsfähig war. Eigenberechtigte, volljährige Personen verlieren ab Bestellung eines Sachwalters insoweit ihre Handlungs- und Prozessfähigkeit als die Vertretungsbefugnis des Sachwalters reicht vergleiche z.B. Ritz, BAO3, Paragraph 79,, Tz. 16 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007130100.X01Im RIS seit
14.07.2011Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011