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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a Abs1;Rechtssatz
Stellt sich heraus, dass der verlangten Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit - sei es auch nur für einen Teil der beantragten Dauer - wichtige dienstliche Interessen entgegenstehen, so ist der Antrag zur Gänze abzuweisen (Hinweis E vom 13. März 2009, 2007/12/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007120098.X07Im RIS seit
20.05.2011Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017