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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §20 Abs1 Z1;Rechtssatz
Dass der Bf nach Auflösung seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zu einem im Alleineigentum des Bundes stehenden Teilunternehmen der ÖBB gewechselt ist und auch weiterhin als Milizoffizier des Bundesheeres tätig ist, vermag nichts an der Pflicht zum Ersatz der Ausbildungskosten zu ändern. Schließlich wurde das öffentlichrechtlich Dienstverhältnis, auf das es gemäß § 20 Abs. 4 BDG 1979 ankommt - das ist jenes in dem die Ausbildung absolviert wurde - aufgelöst. Dass der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Unternehmensträger, zu dem der Beschwerdeführer im Anschluss an sein aufgelöstes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet hat, Aufgaben besorgt, die vorher vom Bund wahrgenommen wurden, ist für die Anwendbarkeit des § 20 Abs. 4 BDG 1979 ebenso rechtlich unerheblich wie die Eigentumsverhältnisse an diesem Unternehmen.Dass der Bf nach Auflösung seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zu einem im Alleineigentum des Bundes stehenden Teilunternehmen der ÖBB gewechselt ist und auch weiterhin als Milizoffizier des Bundesheeres tätig ist, vermag nichts an der Pflicht zum Ersatz der Ausbildungskosten zu ändern. Schließlich wurde das öffentlichrechtlich Dienstverhältnis, auf das es gemäß Paragraph 20, Absatz 4, BDG 1979 ankommt - das ist jenes in dem die Ausbildung absolviert wurde - aufgelöst. Dass der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Unternehmensträger, zu dem der Beschwerdeführer im Anschluss an sein aufgelöstes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet hat, Aufgaben besorgt, die vorher vom Bund wahrgenommen wurden, ist für die Anwendbarkeit des Paragraph 20, Absatz 4, BDG 1979 ebenso rechtlich unerheblich wie die Eigentumsverhältnisse an diesem Unternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007120066.X03Im RIS seit
05.05.2011Zuletzt aktualisiert am
30.11.2018