RS Vwgh 2011/3/31 2009/15/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2011
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Im Abgabenverfahren gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit nicht und die Berufungsbehörde ist sohin nicht verpflichtet, bereits im erstinstanzlichen Verfahren aufgenommene Zeugenbeweise zu wiederholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009150199.X02

Im RIS seit

26.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten