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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Im Abgabenverfahren gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit nicht und die Berufungsbehörde ist sohin nicht verpflichtet, bereits im erstinstanzlichen Verfahren aufgenommene Zeugenbeweise zu wiederholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009150199.X02Im RIS seit
26.04.2011Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017