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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §24 Abs5;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Untersagung nach § 24 Abs. 5 AWG 2002 - Ein Bescheid, der die gemäß § 24 Abs. 5 AWG 2002 bestehende Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit des Sammelns und Behandelns von Abfällen zum Erlöschen bringt, führt einen Rechtsverlust herbei. Aus diesem Grund ist er auch "vollzugstauglich" (vgl. B 27. Februar 1998, AW 97/07/0058; B 19. April 2001, AW 2001/08/0013).Nichtstattgebung - Untersagung nach Paragraph 24, Absatz 5, AWG 2002 - Ein Bescheid, der die gemäß Paragraph 24, Absatz 5, AWG 2002 bestehende Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit des Sammelns und Behandelns von Abfällen zum Erlöschen bringt, führt einen Rechtsverlust herbei. Aus diesem Grund ist er auch "vollzugstauglich" vergleiche B 27. Februar 1998, AW 97/07/0058; B 19. April 2001, AW 2001/08/0013).
Schlagworte
Vollzug Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011070011.A01Im RIS seit
20.05.2011Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011