Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Wenn der Beschwerdeführer als Rechtsverletzungen "grobe Missachtung der BAO", "Recht auf faires Veraltungsverfahren", "Recht auf gebührende Rechtserlangung vor Kontrollinstanz" und Ähnliches geltend macht, ist er darauf hinzuweisen, dass die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen zählt (vgl. den hg. Beschluss vom 4. März 2009, Zl. 2009/15/0007).Wenn der Beschwerdeführer als Rechtsverletzungen "grobe Missachtung der BAO", "Recht auf faires Veraltungsverfahren", "Recht auf gebührende Rechtserlangung vor Kontrollinstanz" und Ähnliches geltend macht, ist er darauf hinzuweisen, dass die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen zählt vergleiche den hg. Beschluss vom 4. März 2009, Zl. 2009/15/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011160032.X02Im RIS seit
19.05.2011Zuletzt aktualisiert am
01.09.2011