RS Vwgh 2011/4/5 2010/16/0168

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Veröffentlicht am 05.04.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Besprechung in: ÖStZ 11/2011, 265-270; RdW 2/2012, S 120-123;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist etwa die Frage, ob unter steuerlichen Aspekten eine Rechtsbeziehung unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre wie unter Angehörigen, eine Tatfrage und daher aufgrund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen. (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 4. März 2009, Zl. 2004/15/0135, mwN). Gleiches gilt für die Frage des Vorliegens einer Missbrauchsabsicht im Sinne des § 22 BAO.Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist etwa die Frage, ob unter steuerlichen Aspekten eine Rechtsbeziehung unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre wie unter Angehörigen, eine Tatfrage und daher aufgrund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen. vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 4. März 2009, Zl. 2004/15/0135, mwN). Gleiches gilt für die Frage des Vorliegens einer Missbrauchsabsicht im Sinne des Paragraph 22, BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010160168.X04

Im RIS seit

09.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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